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Teichanlage Ohlmannshof

Stand April 2024:

Stand 11.04.24 

Am Samstag den 13.4.24 ist der erste Teich für eine geschlossene Gruppe reserviert. Tagesbesucher können am zweiten Teich angeln

Sommer - Öffnungszeiten ab 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr

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Tageskarten Teich 1 – normale Speiseforellen ca. 300 g:

Einsatz 5 Forellen je Angler

30,00 € an Wochentagen, an den Wochenenden und an Feiertagen

Köder: Wurm, Made, Bienenmade, Mehlwurm, Teig

Spoon mit maximal 1 Haken erlaubt!

ab mittags 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr, 15,00 €, kein Einsatz

 

Tageskarten Teich 2 – Lachsforellen:     

Einsatz 2 Lachsforellen je Angler

30,00 € an Wochentagen, an den Wochenenden und an Feiertagen

​Köder: Wurm, Made, Bienenmade, Mehlwurm, Teig

Spoon mit maximal 1 Haken erlaubt!

Keine Karte ab Mittags, nur Tageskarten möglich mit Fischeinsatz auch ab Mittag.

 

Täglicher Fischverkauf:

Speiseforellen ca. 300 g, 5,00 €/Stück, ausgenommen 1€ zuzüglich pro Stück

Lachsforellen, ca. 1.200 bis 1.500 g, 15,00 €/Stück, ausgenommen 2€ zuzüglich pro Stück

Fischverkauf Sonntags 10:00 - 12:00, NUR AUF VORBESTELLUNG 

Bestellungen möglichst einen Tag vorher!

Fischverkauf an Feiertagen auf Vorbestellung


   Familie Hoogen Tel.: 02802 / 2633​


Nachkömmlinge bitte erst melden, dann mit dem Angeln beginnen! (016092202344)

Teichordnung: 

Angeln ohne gültigen Fischereischein ist ausdrücklich nicht gestattet!

 

Die Angelteiche stehen unter ständiger Aufsicht durch geschultes Fachpersonal.

 

In den gekennzeichneten Besatz- und Ruhezonen für die eingesetzten Fische darf nicht geangelt werden.

 

Die Zahl der zugelassenen Angler ist begrenzt auf 5 m Uferlänge je Person und 50 m² Wasserfläche (abzüglich Sperrfläche).

 

Die Anzahl der Angelruten ist auf zwei pro Angler begrenzt.

 

Angelwettbewerbe finden nicht statt (§ 50 Abs.2 LFischG.)

 

Geangelte Fische müssen unverzüglich und schonend mit Hilfe eines Unterfangkeschers aus dem Wasser gehoben werden.

 

Probleme beim Angelvorgang sind unverzüglich der Aufsichtsperson zu melden.

 

Die Vorgaben der Tierschutz-Schlachtverordnung sind einzuhalten.

 

Gefangene Fische sind unverzüglich zu betäuben und unmittelbar darauf zu töten. Er im Anschluss daran darf der Angelhaken entfernt werden.

 

Die Lebendhälterung geangelter Fische ist grundsätzlich verboten.

Bei weiteren Fragen zum Angelteich oder Forellenteich bitte anrufen: 02802/2633

Forellenteiche Alpen
Graf Gumprechtstr. 36,

46519 Alpen

Tel. 0160-92202344

Tel. 02802-2633

Landwirtschaftsbetrieb Ohlmannshof

Forellen & Spargel

Huckerstr. 41

46519 Alpen

Tel. 0160-92202344

Tel. 02802-2633

 

Email: heiner@hoogen.de

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