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Teichanlage  ohlmannshof

Willkommen, wir begrüßen Sie herzlich an der Teichanlage Ohlmanshof!

Bei uns auf der Teichanlage stehen Ihnen täglich zu jeder Jahreszeit zwei Teiche zum Angeln zur Verfügung.

Unsere Öffnungszeiten 

In den Sommermonaten (1. April - 30.September) von 6 - 17 Uhr

In den Wintermonaten (1.Oktober - 31. März) von 7 - 17 Uhr 

Bitte beachten Sie, dass der Einsatz der Fische nur Morgens erfolgt. Wer erst Mittags kommt, muss darauf leider verzichten.

Nachkömmlinge sollten sich bitte erst unter folgender Nummer melden und dann erst mit dem Angeln beginnen! Tel.: 016092202344

Das Angeln an unseren Angelteichen ist nur mit gültigem Fischereischein gestattet, bitte lesen Sie sich einmal aufmerksam unsere Teichordnung durch und kommen Sie bei weiteren Fragen oder Anliegen gerne auf uns zu!

Neben der Möglichkeit zu Angeln, bieten wir jeden Sonntag auf Vorbestellung den Verkauf von frischem Fisch an.

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Tageskarten für Teich I

mit normalen Speiseforellen (ca. 300g)

30€ an Wochentagen, Wochenenden und Feiertagen

Einsatz von 5 Forellen je Angler

Als Köder sind Würmer, Maden, Bienenmaden, Mehlwürmer und Teig mit einem Spoon von max. 1 Haken erlaubt.

Bitte beachten: für Angler von 12-17 Uhr kein Einsatz von Forellen Preis:15€

Tageskarten für Teich II

mit Lachsforellen 

30€ an Wochentagen, Wochenenden und Feiertagen

Einsatz von 2 Lachforellen je Angler

Als Köder sind Würmer, Maden, Bienenmaden, Mehlwürmer und Teig mit einem Spoon von max. 1 Haken erlaubt.

 

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Unsere Teichordnung 

  1. Angeln ohne gültigen Fischereischein ist ausdrücklich nicht gestattet!

  2. Die Angelteiche stehen unter ständiger Aufsicht durch geschultes Fachpersonal.

  3. In den gekennzeichneten Besatz- und Ruhezonen für die eingesetzten Fische darf nicht geangelt werden.

  4. Die Zahl der zugelassenen Angler ist begrenzt auf 5 m Uferlänge je Person und 50 m² Wasserfläche (abzüglich Sperrfläche).​

  5. Die Anzahl der Angelruten ist auf zwei pro Angler begrenzt.

  6. Angelwettbewerbe finden nicht statt (§ 50 Abs.2 LFischG.)​

  7. Geangelte Fische müssen unverzüglich und schonend mit Hilfe eines Unterfangkeschers aus dem Wasser gehoben werden.​

  8. Probleme beim Angelvorgang sind unverzüglich der Aufsichtsperson zu melden.​

  9. Die Vorgaben der Tierschutz-Schlachtverordnung sind einzuhalten.

  10. Gefangene Fische sind unverzüglich zu betäuben und unmittelbar darauf zu töten. Er im Anschluss daran darf der Angelhaken entfernt werden.​

  11. Die Lebendhälterung geangelter Fische ist grundsätzlich verboten.

Unser Fischverkauf 

Jeden Samstag von 8 - 12 Uhr, NUR AUF VORBESTELLUNG 

Bitte möglichst einen Tag vorher unter folgender Nummer vorbestellen: Fam. Hoogen Tel.: 02802/2633

Unsere Angebote:

Speiseforellen (ca. 300g) - 5.00€ das Stück

Speiseforellen ausgenommen (ca. 300g) - 6.00€ das Stück 

Lachsforellen (ca. 1.200g - 1.500g) - 15.00€ das Stück 

Lachsforellen ausgenommen (ca. 1.200g - 1.500g) - 17.00€ das Stück 

Fischverkauf auch an Feiertagen mit Vorbestellung möglich!

Kontakt 

Teichanlage Ohlmannshof
Graf Gumprechtstr. 36,

46519 Alpen

Tel.: 0160-92202344

Tel.: 02802-2633

E-mail: orga@hoogen.de

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